Personalverleih
Ein kompetenter Partner
Ihr Partner in Sachen Personalverleih
Im Wirtschaftsleben gibt es Situationen, in denen kurzfristig ein Leiharbeitnehmer mit herausragenden Qualifikationen gefunden werden muss. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine langjährige Mitarbeiterin ein Kind erwartet oder eine wichtige Führungskraft krankheitsbedingt ausfällt. Auch in Belastungsspitzen, etwa am Jahresende oder in Konsolidierungsphasen, kann die zeitweilige Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters erforderlich werden.
Wir erfüllen Ihre Anforderungen bei der Vermittlung von qualifizierten Fach- und Führungskräften. Egal ob Sie eine Interimslösung anstreben oder Unterstützung bei einem personalintensiven Projekt benötigen – wir liefern Ihnen einen Mitarbeiter, der Ihr Unternehmen voranbringt. Vertrauen Sie bei der Personalsuche auf einen starken Partner mit langjähriger Erfahrung!
Jobsmaster stellt Ihnen Mitarbeiter für alle Bereiche entlang der Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens zur Verfügung.
Vielfältige Einsatzbereiche:
1.
Geschäftsführung
2.
Geschäftsentwicklung
3.
Produktmanagement
4.
Kundenmanagement
5.
Vertrieb
Auch nach der Vertragsunterzeichnung können Sie weiterhin auf uns zählen: Für die gesamte Dauer unserer Zusammenarbeit steht Ihnen ein persönlicher Betreuer mit erstklassigen Branchenkenntnissen zur Seite. Auf diese Weise können wir die für Sie entwickelte Erfolgsstrategie bestmöglich umsetzen.
In der Gesamtsumme sind folgende Posten enthalten:
Transparente Preisstrukturen
In dem zwischen Jobsmaster und Ihrem Unternehmen geschlossenen Verleihvertrag wird genau festgehalten, wie hoch die Aufwendungen für den Einsatz des entliehenen Mitarbeiters sind. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen nicht.
1.
Sozialabgaben
2.
Spesen
3.
Zulagen
4.
Nebenleistungen
5.
Weiterbildungs- und Vollzugskosten
6.
Kosten für den flexiblen Altersrücktritt (FAR)
Volle Weisungsbefugnis gegenüber dem entliehenen Mitarbeiter:
Als Kunde von Jobsmaster besitzen Sie gegenüber dem zur Verfügung gestellten Mitarbeiter das alleinige Weisungs- und Kontrollrecht. Ausschliesslich Sie entscheiden, welche Arbeiten in welcher Weise ausgeführt werden – natürlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.
Übernahme nach Beendigung des Einsatzes möglich:
Wenn Sie nach einiger Zeit zu der Erkenntnis gelangen, dass die entliehene Arbeitskraft eine Bereicherung für Ihr Unternehmen ist, steht einer dauerhaften Beschäftigung nichts im Wege: Nach Beendigung der Vertragsdauer darf unser Mitarbeiter in Ihren Betrieb übertreten. Eine Entschädigung an Jobsmaster ist nur dann zu zahlen, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat oder weniger als drei Monate zurückliegt.